Referendum zur Stiefkindadoption kommt nicht zustande
Gegenüber Mannschaft Magazin zeigte sich Lisa Leisi vor zwei Monaten noch zuversichtlich. Jetzt ist klar, dass das Referendum gegen das neue Adoptionsrecht wohl nicht zustandekommen wird.
Übermorgen Donnerstag läuft die Referendumsfrist für das neue Adoptionsrecht ab, das unter anderem Männer und Frauen in eingetragener Partnerschaft ermöglicht, das Kind des Partners zu adoptieren. Gemäss Radio SRF bestätigt Lisa Leisi vom Referendumskomitee, dass man von den 50’000 Unterschriften weit entfernt sei: «Ehrlicherweise muss ich sagen, dass praktisch keine Hoffnung mehr besteht, dass das Referendum zustande kommt.»
Das überparteiliche Referendumskomittee wurde von Konservativen unter anderem aus der Eidgenössisch Demokratischen Union EDU initiiert. Im Juli machte zusätzlich die Arbeitsgruppe «Jugend + Familie» auf sich aufmerksam, indem sie mit einer Briefaktion Unterschriftenbögen in Haushalte in mehreren Kantonen schickte, darunter Zürich und Bern. Eine Broschüre mit Argumenten gestützt auf Bibelzitate sollte gegen das neue Adoptionsrecht mobilisieren.
Wie viele Unterschriften zusammengekommen sind, will das Referendumskomitee nicht bekanntgeben. Grund für das Scheitern sei die fehlende Unterstützung der grossen Parteien, aber auch der Wandel in der Gesellschaft, wie Lisa Leisi gegenüber Radio SRF sagt: «Die allgemeine Toleranz, die man hat. Man sieht zu sehr die Rechte von Menschen und vielleicht zu wenig den Schutz der Kinder.»
Wann die Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare möglich sein wird, entscheidet der Bundesrat nach Ablauf der Referendumsfrist am 6. Oktober.
So sieht das neue Adoptionsrecht aus Das neue Adoptionsrecht soll der Tatsache Rechnung tragen, dass immer mehr Kinder bei unverheirateten oder gleichgeschlechtlichen Paaren aufwachsen. Die Stiefkindadoption soll neu gleichgeschlechtlichen Paaren und Konkubinatspaaren offenstehen. Ein weiteres Element der Revision ist die Senkung des Mindestalters für eine Adoption von 35 auf 28 Jahre. Zudem ist die Dauer der Ehe nicht mehr ausschlaggebend. Künftig muss ein Paar mindestens drei Jahre lang einen gemeinsamen Haushalt geführt haben, um ein Kind adoptieren zu dürfen. Ferner sollen adoptierte Kinder das Auskunftsrecht über ihre leiblichen Geschwister erhalten. Einen absoluten Anspruch auf die Bekanntgabe der Personalien der leiblichen Eltern hat das Kind wie bisher erst dann, wenn es volljährig ist. Die Revision wurde am 30. Mai 2016 in einer Gesamtabstimmung vom Nationalrat mit 115 zu 65 Stimmen bei fünf Enthaltungen verabschiedet.
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