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«Homoheilung»: Berner Regierungsrat gegen kantonales Verbot

Ein Verbot sei Aufgabe des Bundes

Konversionstherapie
Foto: AdobeStock

Der Berner Regierungsrat lehnt es ab, «Konversionstherapien» auf kantonaler Ebene zu verbieten. Das sei Aufgabe des Bundes, schreibt er in seiner Antwort auf den Vorstoss im Grossen Rat.

Berner Grossratsmitglieder der Grünen sowie der SP, AL, GLP, FDP, SVP und Mitte reichten Ende November 2021 eine Motion ein, die ein Verbot von sogenannten «Konversionstherapien» forderte. Solche «Therapieversuche» würden einen schweren Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung darstellen und seien deswegen unter Strafe zu stellen, hiess es darin.

«Aufgabe des Bundes»
Diese Woche hat der Berner Regierungsrat nun auf den Vorstoss reagiert: Er lehnt das Verbot ab – zumindest auf kantonaler Ebene. Ein Verbot der «Konversionstherapie» wäre Aufgabe des Bundes.

Der Regierungsrat teile die Meinung der Motionär*innen, dass jegliche «Therapie», welche die Veränderung der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität zum Ziel hat, aus menschlicher, fachlicher und rechtlicher Sicht abzulehnen sei. «Homosexualität ist keine Krankheit und bedarf keiner Therapie. Dasselbe gilt für alle Formen von Geschlechtsidentitäten», hält der Regierungsrat fest.


Aufgrund von Hinweisen aus Fachkreisen müsse ausserdem davon ausgegangen werden, dass solche «Therapien» tatsächlich auch im Kanton Bern angeboten und durchgeführt werden. Jedoch sei es schwierig, genauere Aussagen über deren Verbreitung zu machen.

Schon jetzt strafbare Handlungen
In konkreten Einzelfällen können aber bestimmte Tätigkeiten im Rahmen einer «Konversionstherapie» unter Umständen strafbare Handlungen im Sinne des Strafgesetzbuches darstellen. Mögliche Straftatbestände sind: Körperverletzung, Erpressung oder auch Nötigung und Drohung.

Bei Minderjährigen wäre unter Umständen zu prüfen, ob die Eltern strafrechtlich verantwortlich gemacht werden können, etwa wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht. «Jede Person kann der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Meldung erstatten, wenn sie von der Gefährdung einer minderjährigen Person Kenntnis hat», so der Regierungsrat weiter.


Pink Cross: Nationale Lösung
Was sagt der Dachverband Pink Cross zur Argumentation des Berner Regierungsrates? Geschäftsleiter Roman Heggli sieht das auf Anfrage von MANNSCHAFT ähnlich: «Es ist richtig, dass ein kantonaler Flickenteppich nicht sehr viel bringt – Anbieter von Konversionsmassnahmen würden so einfach in den Nachbarkanton umsiedeln.»

Eine schweizweite Lösung soll also das Ziel sein. «Doch auf nationaler Ebene sperrt sich der Bundesrat, das Thema anzugehen. Da der Berner Regierungsrat den Handlungsbedarf eigentlich erkennt, erwarte ich, dass er sich also für eine nationale Lösung einsetzt.»

Die Kantone haben die Möglichkeit, Standesinitiativen einzureichen. Dies scheint aktuell in Luzern im Gang zu sein. Wie die Luzerner Zeitung am gestrigen Dienstag berichtete, lehnte der Luzerner Regierungsrat wie sein Berner Pendant ein kantonales Verbot mit gleicher Begründung ab: Kantonal unterschiedliche Bestimmungen seien nicht sinnvoll.

«Zudem würde eine Regelung auf Bundesebene nicht zuletzt eine wichtige gesellschaftspolitische Signalwirkung erzielen», schreibt der Regierungsrat. Weil «Konversionstherapien» ein landesweit existierendes Problem seien, findet die Regierung, dass ein Verbot auf nationaler Ebene verankert werden sollte.

Nach Recherchen von SRF rec. sind die Angebote für «Homoheilungen» in der Schweiz einfach zugänglich. Bei einem Seelsorger der Heilsarmee soll die Homosexualität sogar «weggebetet» werden. Nun hat Pink Cross eine Petition gestartet (MANNSCHAFT berichtete).


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