Seit 1981 gibt es in Deutschland das Transsexuellengesetz – kurz: TSG. es regelt die Voraussetzungen, die eine Person erfüllen muss, um eine Vornamens- und Personenstandsänderung gesetzlich zu erreichen. Es ist bis heute der offiziell einzige Weg in Deutschland, wie eine transidente Person ihren bei der Geburt zugewiesenen Geschlechtseintrag legal ändern kann. In ihrem Gastkommentar* für MANNSCHAFT fragt Anastasia Biefang: Wieso macht es uns der Staat so schwer, so zu sein, wie wir sind?
Seit fast 40 Jahren bestimmt das Transsexuellengesetz den rechtlichen Weg für transidente Menschen zu ihrem eigentlichen Geschlecht. Auch wenn es zu Anfang als fortschrittlich für seine Zeit galt, wird es heute als stark diskriminierend und nicht mehr zeitgemäss gesehen. In mehreren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts wurden bestimmte Teile des Gesetzes als nicht vereinbar mit den Grund- und Menschenrechten gewertet. So bestand zum Beispiel lange Zeit der Zwang zur Auflösung der Ehe und der dauerhaften Fortpflanzungsunfähigkeit bzw. Sterilisation durch eine geschlechtsangleichende Operation.